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   BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04   

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https://dejure.org/2005,5023
BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04 (https://dejure.org/2005,5023)
BayObLG, Entscheidung vom 05.01.2005 - 2Z BR 185/04 (https://dejure.org/2005,5023)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 2Z BR 185/04 (https://dejure.org/2005,5023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 604
  • Rpfleger 2005, 247
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Berichtigungsbeschluss nach Zulassung

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04
    Aus der von der Beteiligten herangezogenen Entscheidung des Senats vom 13.2.2003 (MDR 2003, 592 = ZMR 2003, 588) sowie derjenigen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 385) ergibt sich nichts anderes.
  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 31/04

    Kellerrecht als persönliche Dienstbarkeit - Beschwerdebefugnis bei

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04
    Auch der Senat ist bisher ohne weiteres von der Möglichkeit der Eintragung solcher Rechte ausgegangen (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 30.8.1995 - 2Z BR 70/95 und zuletzt Rpfleger 2004, 417 = NotBZ 2004, 238).
  • KG, 16.04.1991 - 1 W 453/91

    Beschränkung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit betreffend die Benutzung des

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04
    Aus der von der Beteiligten herangezogenen Entscheidung des Senats vom 13.2.2003 (MDR 2003, 592 = ZMR 2003, 588) sowie derjenigen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 385) ergibt sich nichts anderes.
  • BayObLG, 30.08.1995 - 2Z BR 70/95
    Auszug aus BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04
    Auch der Senat ist bisher ohne weiteres von der Möglichkeit der Eintragung solcher Rechte ausgegangen (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 30.8.1995 - 2Z BR 70/95 und zuletzt Rpfleger 2004, 417 = NotBZ 2004, 238).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 2/18

    Amtslöschung einer Grunddienstbarkeit wegen inhaltlich unzulässiger Eintragung:

    So ist es in der Rechtsprechung beispielsweise als zulässig angesehen worden, dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks das Recht einzuräumen, den auf dem dienenden Grundstück befindlichen Keller eines Gebäudes zu nutzen (vgl. zur so genannten Kellerdienstbarkeit BayObLG, NJW-RR 2005, 604).
  • OLG München, 22.02.2010 - 34 Wx 3/10

    Zulässigkeit einer Benutzungsdienstbarkeit: Nutzung von Zimmern bzw.

    Eine Nutzung in einzelnen Beziehungen liegt hingegen auch dann vor und die Bestellung einer Grunddienstbarkeit ist demgemäß zulässig, wenn eine Anlage "als solche" oder ein Gebäude "als solches" Gegenstand der Nutzung ist (KG NJW 1972, 1128: Bau einer Netzstation; LG Passau Rpfleger 1972, 135; Straßennutzung; LG Bremen JurBüro 1970, 92: Nutzung von Erdgeschoßräumen als Ladenlokal; LG Regensburg Rpfleger 1987, 295 m. Anm. Dietzel: Bau und Benutzung einer Scheune; BayObLG MittBayNot 1985, 127: Benutzung einer Terrasse; BayObLG NJW-RR 2005, 604: Kellernutzungsrecht).
  • OLG Schleswig, 16.03.2011 - 2 W 47/10

    Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    In derartigen Fällen wird auch in der neueren Rechtsprechung - in Abgrenzung zur zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes - vertreten, dass die Dienstbarkeit unzulässig sei (OLG Celle, NJW-RR 2005, S. 102 , unter Berufung auf BayObLG, MDR 2003, S. 684; vgl. aber auch BayObLG, NJW-RR 2005, S. 604 ).
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